1.) Geltungsbereich 

Die folgenden Konditionen gelten für alle von Stephie Kohrt – Photography & Art by Stephanie Kohrt, Wiesenstrasse 37, 8400 Winterthur, Schweiz – im Folgenden „Fotografin“ -durchgeführten Rechtsgeschäfte. Individualvertragliche Regelungen gehen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen.

 

2.) Auftragsproduktionen / Fotoshootings 

  • Die Fotografin führt die fotografischen Arbeiten grundsätzlich persönlich aus, sie ist aber berechtigt, Hilfspersonen ihrer Wahl beizuziehen und einsetzen.
  • Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig und für die gesamte erforderliche Dauer zur Verfügung stehen. Die damit zusammenhängenden Kosten trägt der Kunde.
  • Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen des vorstehenden Punktes nicht nach, so hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).
  • Mit Beginn der Leistungen kann der Kunde nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Spätere Vertragsrücktritte führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.
  • Mit Abschluss des Fotoshootings und Rechnungsstellung ist die vereinbarte Vergütung fällig. Nach Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  • Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von ca. 14 Tagen nach Beendigung des Fotoshootings entweder über einen Link für eine externe Website oder in Form eines Kontaktabzuges per E-Mail zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Je nach gewähltem Shootingpaket ergibt sich die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder. Mehr Aufträge können jederzeit zugebucht werden.
  • Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. In diesem Rahmen darf die Fotografin insbesondere auch alleine über die technische und künstlerische Gestaltung und Umsetzung entscheiden.
  • Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäussert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart.
  • Die Haftung der Fotografin sowie ihrer Angestellten und Hilfspersonen i.S.v. Art. 101 OR ist im gesetzlich maximal erlaubten Umfang ausgeschlossen.

 

3.) Urheberrecht der Fotografin

  • Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. Art. 2 URG handelt. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin.
  • Die Fotografin bestätigt, dass sie über alle Rechte, namentlich alle Urheberrechte, an denen von ihr im Rahmen des Vertrages zu erbringenden fotografischen Arbeiten (einschliesslich deren einzelnen Teile) verfügt bzw. sich alle erforderlichen Rechte von Drittpersonen, die sie beizieht und/oder deren Rechte durch die fotografischen Arbeiten betroffen sind, noch rechtzeitig vor Ablieferung der fotografischen Arbeiten an den Kunden beschaffen wird, soweit sie über diese Rechte noch nicht verfügen sollte. Die Fotografin ist dafür verantwortlich, dass derartige Drittpersonen eine separate Übertragungserklärung unterzeichnen, mit der sie dem Kunden die uneingeschränkte Nutzung der fotografischen Arbeiten ermöglichen.
  • Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Aufnahmen gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist, nicht veröffentlicht werden , muss dieses ausdrücklich deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
  • Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält die Fotografin das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, an Kunstausstellungen, etc.

 

4.) Nutzungsrechte des Kunden

Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Nutzungsrechte an den entstandenen Aufnahmen:

  • Private Nutzungsrechte
    (unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird).
  • Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.
  • Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage. Hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Fotografensignatur zu verwenden.
  • Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, Tshirts…) für den privaten Gebrauch.
  • Nur der Kunde und kein Dritter ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung der Fotografin zur Anzeige zu bringen.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Folgendes nicht gestattet:

  • Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
  • Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen halten und diese ebenfalls nur privat nutzt.
  • Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen: werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag.

 

5.) Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien

  • Das Bildmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin in keiner Form verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.
  • Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden.
  • Auch Veränderungen durch dritte Personen (für Collagen etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.

 

6.) Namensnennung

  • Im Falle der von der Fotografin genehmigten gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.
  • Es ist darauf zu achten, dass bei grösserer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet, auf einem Blog usw.) u.a. auf den Namen der Fotografin hingewiesen wird (z.B: Foto: Stephie Kohrt Photography & Art – www.stephie-kohrt-photo.com)
  • Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung (auf die Homepage oder die Facebookseite) erfolgen.

 

7.) Konventionalstrafe und Schadensersatz

  • Verstösse gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B. durch nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, jeglicheVeränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind unzulässig. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstossen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Konventionalstrafe im Umfang von 200 CHF. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.
  • Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch die Fotografin stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.

 

8.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für den zwischen der Fotografin und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz.

Die Fotografin behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.

Bei Ungleichheit zwischen den deutschsprachigen und den fremdsprachigen AGB geht die deutsche Version der fremdsprachigen Version vor. Die deutschsprachige Version ist bindend.